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Grünes Rezept – Arztverordnung für rezeptfreie Arzneimittel

Bei zahlreichen gesund­heitlichen Bes­chwerden ist die Apo­theke oft die erste An­laufstelle.

Verschreibungs­freie Arznei­mittel überzeugen hier mit guter Wirksam­keit und Verträg­lich­keit. Auch Ärzte greifen gerne auf OTC-Produkte, also nicht rezept­pflichtige Präparate zurück und nutzen dafür vor allem das Grüne Rezept. Denn diese schriftliche Em­pfehlung rezept­freier Arzneien bedeutet häufig eine alternative Therapie­option beispiels­weise mit pflanzlichen Präparaten. 

Für den Patienten bietet das Grüne Rezept viele Vorteile. So er erhält mit der Bescheini­gung alle wichtigen Informationen zum verordneten Präparat, die zudem in seiner Kranken­akte gespeichert und bei zu­sätzlichen Behand­lungen berücksichtigt werden können. Viele gesetzliche Kranken­kassen erstatten außerdem im Rahmen von so­genannten Satzungs­leistungen die Kosten für rezept­freie Präparate, sofern diese per Grünem Rezept verordnet wurden. Auch wenn die Patienten die Kosten in der Apotheke (zunächst) selbst tragen müssen, gibt ihnen das Grüne Rezept durch die direkte Em­pfehlung ihres Arztes Sicher­heit bei der Behand­lung vielfältiger gesund­heitlicher Beschwerden.